Abschaffung des Lkw-Fahrverbots an uneinheitlichen Feiertagen beschlossen
Der Bund-Länder-Fachausschusses StVO hat die Abschaffung des Lkw-Fahrverbots an bundesuneinheitlichen Feiertagen beschlossen.
Damit wird eine langjährige Forderung des BGA aufgegriffen. Der BGA hatte sich im Rahmen seiner Arbeit in der Kommission Straßengüterverkehr des Bundesministeriums für Verkehr für eine Vereinheitlichung der Regelungen eingesetzt.
Ziel war es, die durch unterschiedliche Feiertagsregelungen entstehenden logistischen Einschränkungen und Wettbewerbsnachteile zu beseitigen.
Die erforderliche Änderung des § 30 Absatz 4 StVO soll im ersten Halbjahr 2026 umgesetzt werden. Sie wird im Zuge einer umfassenderen Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung umgesetzt.
Damit werden die Logistikplanung erleichtert, Leerzeiten reduziert und bundesweit einheitlichere Bedingungen geschaffen – ein wichtiger Schritt für mehr Effizienz und Planungssicherheit im Transportgewerbe.


Lena Schlett
Abteilungsleiterin Verkehr + Logistik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 513
lena.schlett@bga.de

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