CBAM – Durchführungsverordnung Ende 2025 noch gekommen
Ende des letzten Jahres hat die Kommission ein umfangreiches Paket mit den lange auch vom BGA geforderten Durchführungsverordnungen veröffentlicht. Sie gilt bereits ab 1.Januar 2026. Damit besteht nun Klarheit, wie die erforderlichen Berechnungen anzustellen sind bzw. vorgenommen werden können.
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist das Instrument der EU, um einen Preis für CO2-Emissionen festzulegen, die bei der Herstellung von CO2-intensiven Waren entstehen, die in die EU eingeführt werden. Damit soll die heimische Industrie geschützt, aber auch eine sauberere industrielle Produktion in Nicht-EU-Ländern gefördert werden. Der CBAM wird ab 1.1.2026 in seiner endgültigen Form gelten, mit einer Übergangsphase von 2023 bis 2025.
Diese schrittweise Einführung steht zudem im Einklang mit dem Auslaufen der kostenlosen Zertifikate im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS), um die Dekarbonisierung der EU-Industrie zu unterstützen.
Betroffen sind alle Unternehmen, die die bisherigen CBAM-Produkte in die EU einführen. Für den Groß- und Außenhandel bedeutet das, dementsprechend Berechnungen anstellen und Meldungen in das CBAM-Register vornehmen zu müssen.
Zukünftig werden weitere Importeure betroffen sein. So ist eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereiches vorgesehen. Zu erwarten ist, dass der zusätzliche, zukünftige Fokus auf weiterverarbeiteten Stahl- und Aluminiumerzeugnissen mit hohem Emissionsrisiko liegen wird:
- Automobilkomponenten (z. B. Karosserie-Teile, Motorblöcke)
- Haushaltsgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Klimaanlagen)
- Maschinenbauteile (Pumpen, Ventile, Getriebe)
- Baukonstruktionen (Brücken-Elemente, Fassaden, Stahlträger)
- Elektrische Ausrüstung (Kabel, Transformatoren, Generatoren)
Der BGA hat CBAM stets, da ein Instrument des Protektionismus, abgelehnt. Nach Einführungsbeschluss seitens der EU-Kommission hat er den Prozess extrem kritisch begleitet und seine Mitglieder nicht nur über den Fortgang informiert, sondern auch für eine möglichst anwenderfreundliche Umsetzung lobbyiert und den verbandsinternen Erfahrungsaustausch gefördert. Schließlich hat er sich an Konsultationen beteiligt sowie die Mitgliedsverbände dazu animiert, insbesondere um die Ausweitung des Anwendungsbereiches zu verhindern bzw. zu verschieben.


Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de

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